IMPRESSUM

United Merchandise GmbH
Hanauer Landstraße
60314 Frankfurt / Main,
Germany

Tel : +49-69-943594-0
Fax: +49-69-943594-16

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden und werden Bestandteil sämtlicher Verträge, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die bei uns Waren zu einem Zweck bestellen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung unseres Sortiments, insbesondere in Katalogen und/oder online, ist kein bindendes Vertragsangebot. Wird durch den Auftrag eines Kunden nicht ein von uns gemachtes Angebot oder Gegenangebot unverändert angenommen, kommt der Vertrag erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Unsere Angebote und Gegenangebote sind frei- bleibend. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der/s richtiger/n und rechtzeitiger/n Lieferung durch Zulieferer, Materialeingangs- und Liefermöglichkeit. Sind bestellte Waren nicht verfügbar, bleibt uns der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten; übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, eine entsprechende Beschränkung. Abreden, die abweichend vom schriftlichen Vertrag bzw. Auftrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform kann durch unseren Bestätigungsbrief ersetzt werden.

Sämtliche Abbildungen, Muster und/oder Ausstellungsstücke sowie Angaben über Eigenschaften, insbesondere Maße, Gewichte, Leistungen, Materialien und Farben, sind annähernd; Abweichungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Insbesondere vorbehalten bleiben: Generell Farbabweichungen von +/- 10 %; bei Gravuren Abweichungen von Farben und Konturenführung auch darüber hinaus; technisch bedingte Passdifferenzen bis 0,1 mm, Materialabweichungen, vor allem bei natürlichen Materialien wie Leder, Holz, Kork etc...; die Mitverwendung anderer als angegebener Materialien, technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie sich während der Lieferzeit ergebende Änderungen, etwa in Konstruktion, Form, Farbe oder Gewicht.

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 % vor. Der Kunde haftet für die Richtigkeit von ihm überlassener Pläne und sonstiger Angaben, Informationen und/oder Unterlagen. Zulieferungen durch Kunden oder einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Die Begutachtung von Prototypen, Korrekturabzügen, Zeichnungen und/oder ähnlichen Mustern entbindet uns von jeder Verantwortung für nicht beanstandete Fehler.

3. Preise

Alle in unseren Preislisten, Angeboten etc. aufgeführten Preise sind Nettopreise in Euro und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind darüber hinaus freibleibend. Berechnet werden bei Lieferung die am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

Es bleibt uns vorbehalten, den vereinbarten Preis im gleichen Verhältnis zu erhöhen, in welchem sich bis zum Tage der Lieferung gegenüber dem Tage des Vertragsabschlusses unsere Produktionskosten bzw. unser Einkaufspreis erhöht hat, falls die Lieferfrist mehr als 4 Monate beträgt. Verpackungs-, Versand-, Porto-, Installations- und Montagekosten sind in den Angebotspreisen nicht enthalten und werden dem Kunden gesondert berechnet.

4. Zahlung

Wir akzeptieren nur die im Rahmen des Bestellvorgangs jeweils angezeigten Zahlungsarten. Wir behalten uns vor, teilweise oder vollständige Vorauskasse zu verlangen oder Ware nur per Nachnahme zu versenden. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Ihre Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

Bei Rechnungsstellung beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum. Skonti werden nicht gewährt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 11 % p.a.. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, ebenso sonstigen Verzugsschaden.

Sind Raten vereinbart, dann ist der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei Raten in Verzug gerät und der Betrag, mit welchem er in Verzug ist, mindestens dem zehnten Teil des vereinbarten Entgelts entspricht.

Kommt ein Kunde mit einer Zahlung oder Ratenzahlung in Verzug, werden andere Forderungen unsererseits sofort zur Zahlung fällig. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung im Falle des Verzugs, sowohl gerichtliche, als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.

Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen aufgrund von Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegenüber Kunden zu Finanzierungszwecken abzutreten. Bei Sonderanfertigungen steht uns im Falle der Stornierung oder Nichtannahme (Annahmeverzug) ohne Schadensnachweis eine Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Entgeltes zu, soweit nicht der Kunde den Nachweis erbringt, dass ein niedriger oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

5. Lieferung

Liefertermine gelten nur annähernd und bedeuten kein Lieferversprechen. Ist abweichend vom vorstehenden Grundsatz im Einzelfall ein fester Termin vereinbart und erfolgt die Lieferung nicht zum vorgesehenen Termin, tritt Verzug erst ein, wenn dieser um 21 Tage überschritten ist. Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Eine uns zu setzende Nachfrist hat angemessen zu sein und unbeschadet der vorstehenden Regelung mindestens 21 Tage zu betragen. Bei durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen durch uns nicht zu vertretenden Umständen verursachten Verzögerungen verlängern sich vereinbarte Lieferzeiten angemessen, ebenso bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden. Eine Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf den Versandauftrag erteilt haben.

Haben wir über die Zahlungs- und Vermögensverhältnisse des Kunden eine ungünstige Auskunft erhalten, sind wir, auch im Falle zuvor vereinbarter, abweichender Zahlungsmodalitäten zur Lieferung erst verpflichtet, wenn der Kunde Zahlung oder Sicherheit geleistet hat. Ein Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen bleiben vorbehalten und sind als Lieferungen an sich zu betrachten, ebenso Lieferungen in zerlegter Form. Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung von Waren sowie die Preisgefahr gehen mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Bereitschaft über. Der Kunde hat für geeignete Bedingungen für Lieferung, Montage etc. zu sorgen. Erkennt der Kunde bei Annahme Schäden an der Verpackung, hat er dies von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden, die Beweislast hierfür trägt der Kunde.

6. Gewährleistung

Wir leisten für Mängel an Waren nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Wir werden von der Nachbesserungspflicht befreit, wenn der Kunde Mängel durch Dritte beseitigen läßt, ohne daß wir uns im Verzug befinden. Offensichtliche Mängel sind uns bei Verträgen mit Verbrauchern innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang von Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, hat er Waren einschließlich Installations- und Montageanleitungen unverzüglich nach Anlieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Unternehmer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gelten gelieferte Waren als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls sodann unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben.

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 1 Jahr, gerechnet ab Lieferung. Die Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso in den Fällen eines Verbrauchsgüterkaufs oder Vertrages über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten auch nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Wenn und soweit ein Hersteller oder Lieferant oder ein sonstiger Dritter eine eigene Garantie gegenüber dem Kunden übernimmt, wird dadurch unsere Gewährleistungspflicht nicht erweitert. Unsere Ansprüche, die sich aus der Garantie ergeben, sind an den Kunden abgetreten.

7. Haftung

Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung


 

von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachten Verzug oder Unmöglichkeit haften wir gegenüber Unternehmern nicht und gegenüber Verbrauchern nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens. Der typische vorhersehbare Schaden beträgt maximal das Doppelte des vereinbarten Entgelts für den Vertrag, der dem haftungsbegründenden Ereignis zugrunde liegt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Haftung für anfängliches Unvermögen, für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei einer Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer, Versand-, Montage- oder sonstigen Nebenkosten sowie entstandener Verzugszinsen und sonstiger Verzugskosten, etwa Rechtsanwaltskosten, vor. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde wird ermächtigt, die Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden. Der Kunde hat im Falle vertragswidrigen Verhaltens, insbesondere des Verzugs, über den Verbleib der Vorbehaltsware umfassend Auskunft zu erteilen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen und/oder Abtretung der von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Auf unser Verlangen hat der Kunde Vorbehaltsware sodann auf eigene Gefahr und Kosten originalverpackt an uns zurück zu senden. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Wird ein von uns gelieferter Gegenstand mit einer beweglichen Sache verbunden, so steht uns das Miteigentum an der aus der Verbindung entstehenden neuen Sache zu; für das Miteigentum gelten sinngemäß die Bedingungen für den Eigentumsvorbehalt. Wird ein von uns gelieferter Gegenstand mit einem Grundstück verbunden, welches dem Kunden nicht gehört, und verliert dieser hierdurch sein Eigentum am Liefergegenstand, dann ist der dem Kunden hieraus entstehende Anspruch auf Vergütung bis zur Höhe bei uns offen stehender Verbindlichkeiten des Kunden oder auf Entfernung und Rückerwerb des Eigentums an uns abgetreten. Gehört das Grundstück dem Kunden, sind wir berechtigt, den Gegenstand auf seine Kosten vom Grundstück zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.

Der Kunde darf Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen und anderen Zugriffen durch Dritte ist er verpflichtet, uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbarer Unterlagen zu unterrichten.

9. Schlußbestimmungen

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Erfüllungsort ist Frankfurt/Main. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Frankfurt/Main. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und unserem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


 

 

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